ZABasel

Statuten

E. DAS GESCHAEFTSJAHR
Artikel 18
Das Geschäftsjahr beginnt am. 1. Oktober und endet am 30. September.
Auf diesen Termin wird die Jahresrechnung abgeschlossen und der Generalversammlung auf Grund des Revisorenberichtes  zur Genehmigung unterbreitet.

F. DIE AUFLOESUNG DES VEREINS.
Artikel 19
Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Die Generalversammlung beschliesst über die Verwendung des bestehenden Vermögens auf Antrag des Vorstandes.

G. SCHLUSSBESTIMMUNG
Diese Statuten sind an der ordentlichen Generalversammlung vom 17. Oktober 1998 genehmigt worden und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Sie treten an die Stelle der Statuten aus der Gründungszeit des Vereins vom 25. Oktober 1958, die damit ihre Gültigkeit verlieren.

Basel, den 17. Oktober 1998
Zahnärztliche Alumni Basel
Der Präsident. .
Dr. Urs Sandmeier
Der Aktuar
Dr. Hans Hagmann