ZABasel

Statuten

STATUTEN DER ZAHNAERZTLICHEN ALUMNI BASEL

Der Einfachheit und der Lesbarkeit halber wird in diesen Statuten die männliche Form verwendet.
Doch ist die weibliche stets mitgemeint.

 

A. NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS
Artikel 1
Unter dem Namen “ Zahnärztliche Alumni Basel“ besteht ein Verein im Sinne von
Art. 60 und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Rechtssitz in Basel
Artikel 2
Der Verein bezweckt:
2.1 Die Aufrechterhaltung, bezw. Wiederaufnahme des Kontaktes zwischen den ehemaligen
Zahnmedizinstudenten der Universität Basel und den Universitätskliniken für Zahnmedizin der
Universität Basel, gegründet 1924 als Zahnärztliches Institut der Universität Basel.
2.2 Die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung am Zentrum für Zahnmedizin
oder von Privaten, sowie die Förderung des studentischen Lebens an den Kliniken.
2.3 Die Pflege der Kollegialität und der Freundschaft unter den Mitgliedern und
zu den Studenten.