ZABasel

Statuten

C. DIE MITTEL

Artikel 8
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden aufgebracht:
8.1 durch regelmässige Jahresbeiträge der Mitglieder, deren Höhe jährlich von der
Generalversammlung festgelegt werden.
8.2 durch freiwillige Spenden
Artikel 9
Neu eintretende Mitglieder werden für das Jahr, in dem die Aufnahme erfolgt, von der Zahlung
eines Mitgliederbeitrages befreit.
Artikel 10
Ehrenmitglieder, sowie Freimitglieder bezahlen keinen Mitgliederbeitrag
Artikel 11
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet das Vereinsvermögen, die persönliche Haftung von
Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Artikel 12
Aus den Mitgliederbeiträgen wird, nach Abzug der ordentlichen Kosten, ein Fonds gebildet.
12. 1 Dieser dient zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung an den Universitätskliniken für Zahnmedizin oder privater Forschung, oder besonderer Bedürfnisse der Studenten.
12.2 Über die Höhe dieser Beiträge und den Verwendungszweck entscheidet die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes.
12.3 Gesuche um Beiträge sind bis spätestens zwei Monate vor der Generalversammlung an den Präsidenten zu richten.